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Antworten auf meine folgenden Fragen an CDU-CSU-Fraktion Berlin, an SPD, Grüne und AfD vom 15. (und Erinnerung am 25. Januar) 2016

Inhaltlich geantwortet hat nur die CDU-CSU-Fraktion Berlin.

--> siehe unten

Auch von der CSU kam eine Antwort, jedoch mit politischen Statements (oder Phrasen ?) anstatt Antworten auf die Fragen. --> siehe ganz unten

Auch von der CDU kam eine ausführliche Antwort, die Handlungen und Ziele formuliert und damit näher an meinen Fragen ist --> siehe hier links

Meine Fragen:

Guten Tag
Die CSU fordert vehement, die CDU verhalten und die AfD sehr vehement eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen. Dabei wird von illegaler Einreise der Flüchtlinge gesprochen. Dies im Hinblick auf die Einreise in die EU wie auch im Hinblick auf die Einreise nach Deutschland. Letztere Illegalität besteht, soweit ich das verstanden habe, primär darin, dass die Flüchtlinge aus einem sicheren EU-Land zu uns einreisen. Die illegale Einreise in die EU bezieht sich vermutlich auf fehlende Visa.
Hieran anknüpfend habe ich Fragen, die ich mir durch Suche im Internet nicht befriedigend beantworten konnte:
1) Wie reist ein Flüchtling legal in die EU ein? Die Frage bezieht sich auf gegenwärtige Gesetzeslage in Deutschland und EU.
2) Wenn wir die Genfer Flüchtlingskonvention ernst meinen, müsste es dazu Wege geben. Wenn es diese aber geben würde, wieso reisen dann die Flüchtlinge alle illegal ein?
3) Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der BR Deutschland genießen Flüchtlinge, die aus einem sicheren Land einreisen bei uns keinen Anspruch auf Asyl oder Schutz nach der Flüchtlingskonvention. Dies gilt nach dem Buchstaben des Grundgesetzes aber nur dann, wenn diese Sicherheit tatsächlich gewährleistet ist und nicht nur nach dem Buchstaben von Erklärungen, dortigen Gesetze o.ä.. Sind Sie der Auffassung, dass die Sicherheit aller 2015 in die EU eingereisten Flüchtlinge auch dann faktisch gewährleistet gewesen wäre, wenn diese nur in die EU-Länder mit Außengrenzen hätten einreisen können, weil die anderen EU-Länder alle zurückgeschickt hätten?
4) Wie passt die Faktenlage zu 1) bis 3) zu Ihren politischen Forderungen?
Ich denke zu einer offenen Diskussion des Themas sind diese grundlegenden Fakten von entscheidender Bedeutung und müssten von den Verantwortlichen auch aktiv in der Öffentlichkeit erläutert werden. Stimmen Sie mir hier zu?

Mit freundlichem Gruß
Tilmann Wolf

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Die Antwort der CDU-CSU-Bundestagsfraktion

Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. und vom 25. Januar 2016 zur Flüchtlingssituation an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in deren Auftrag wir Ihnen antworten.  

Sie stellen nun Fragen zum Thema „illegale Einreise“.

Hier gilt Folgendes: Wer als Ausländer nach Deutschland ohne Pass einreist, begeht grundsätzlich eine Straftat, die nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Mit Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention hat sich Deutschland jedoch dazu verpflichtet, gegen Flüchtlinge keine Strafen wegen illegaler Einreise oder eines unrechtmäßigen Aufenthalts zu verhängen. Denn in der Tat können Flüchtlinge beim deutschen Staat nur in Deutschland selbst Asyl beantragen. Sie müssen also erst einmal ohne Erlaubnis einreisen. Hat ein Flüchtling zudem auch noch seine Papiere verloren, hätte er auf anderem Wege sonst keine Chance, in Deutschland Schutz zu finden.

Das hat auch noch einmal im Zusammenhang mit der Forderung der CSU, Flüchtlinge ohne Papiere an der Grenze abzuweisen der Fraktionsvorsitzende  Volker Kauder im Interview mit der BILD-Zeitung vom 02. Januar 2016 https://www.cducsu.de/presse/texte-und-interviews/die-buerger-lassen-sich-nicht-einschuechtern hervorgehoben: „Das haben wir auf dem CDU-Parteitag nicht beschlossen. Dass  Flüchtlinge ohne Pässe kommen,  macht vielfach die Prüfung ihrer Asylbegehren schwieriger. Eine einfache Lösung für solche Fälle, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, gibt es aber nicht – zumal Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten tatsächlich oft ihr ganzes Hab und Gut verloren haben. …“

Jedoch werden Flüchtlinge, die ohne Papiere kommen aber außerdem kein Asyl in Deutschland  beantragen, zurückgewiesen. "Den Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, bieten wir in Deutschland Sicherheit und Schutz. Das bedeutet aber auch, dass diejenigen, die eben diesen Schutz bei uns nicht suchen, an der Grenze zurückgewiesen werden. Wer kein Asyl in Deutschland beantragen und unerlaubt in die Bundesrepublik einreisen will, der hat auch kein Recht hier zu sein", so Bundesinnenminister de Maizière.

Allerdings hätte die deutsche Polizei nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes die Möglichkeit, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen.

Das nationale Sichere-Drittstaaten-Konzept wird jedoch überlagert durch die unmittelbar anwendbare Dublin-III-Verordnung. Die Dublin-III-Verordnung regelt die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates ist grundsätzlich gegeben, wenn auf Grundlage von Beweismitteln oder Indizien festgestellt wird, „dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaates illegal überschritten hat“. Es sieht also im Grundsatz vor, dass Flüchtlinge und Asylsuchende dort registriert werden, wo sie zuerst den Boden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union betreten. Dort soll auch das Asylverfahren durchgeführt werden. Danach wären in erster Linie die EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäischen Union zuständig. Von diesem Grundsatz bestehen aber zahlreiche Ausnahmen u.a. für Anträge von unbegleiteten Minderjährigen und Familienangehörigen.

Im Übrigen ist nach einen Urteil des EuGH der Vollzug von Dublin III gegenüber Griechenland nicht möglich. Das bedeutet ein Abschiebungsverbot nach Griechenland.

Schließlich besteht nach dieser Verordnung für jeden Staat die Möglichkeit des sogenannten Selbsteintrittsrechts, also des Rechts, auf ein – derzeit wenig erfolgversprechendes -  Rücküberstellungsverfahren eines Flüchtlings zu verzichten und die Prüfung des Asylantrags bei sich selbst durchzuführen. Art. 17 dieser Verordnung lässt es ausdrücklich zu, von einer Zuständigkeitsprüfung abzusehen und  „einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist“.  Es steht also jedem Land frei, in jedem einzelnen Fall ein Verfahren selbst durchzuführen, auch wenn Indizien dafür vorliegen, dass der Betroffene in einem anderen EU-Mitgliedstaat erstmalig europäischen Boden betreten hat.

Bezüglich Ihres Einwandes, die legale Einreise von Flüchtlingen zu ermöglichen, möchten wir Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass die Bundeskanzlerin bereits in der Generalaussprache zum Haushalt 2016 im Bundestag am 26. November 2015„legale Kontingente“ als einen möglichen Schritt nannte, den Zustrom an Flüchtlingen zu steuern und zu ordnen.

Sie forderte ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die die Europäische Union zügig angehen müsse:

Zusammenfassend hat sie zuletzt in ihrer Neujahrsansprache betont, dass auf allen Ebenen an der Lösung der Flüchtlingsfrage gearbeitet werde: "National, in Europa und international arbeiten wir daran, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern, aus illegaler Migration legale zu machen, die Fluchtursachen zu bekämpfen und so die Zahl der Flüchtlinge nachhaltig und dauerhaft spürbar zu verringern."

Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, hat in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung noch einmal die Bedeutung der europäischen Lösungen wie den Schutz der Außengrenzen, Registrierung aller Flüchtlinge in Italien und Griechenland sowie gerechte Verteilung der anerkannten Flüchtlinge auf alle EU-Staaten herausgestellt. Gleichzeitig solle die Liste der sicheren Herkunftsländer vergrößert werden – etwa um Marokko und Algerien. Den vollständigen Wortlaut des Interviews können Sie hier nachlesen: https://www.cducsu.de/themen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/jeder-fluechtling-wird-registriert

Sehr geehrter Herr Wolf, die Unionsfraktion steht nicht zuletzt wegen ihres christlichen Menschenbildes zu der Verpflichtung, Menschen in Not, die in unser Land kommen, zu helfen; gleichzeitig sind wir uns einig, dass wir den Zustrom an Flüchtlingen spürbar und nachhaltig reduzieren müssen. Diejenigen, die ein Bleiberecht haben, werden aufgenommen. Alle anderen müssen Deutschland wieder verlassen. Unser Fraktionsvorsitzender Volker Kauder hat in einem Interview mit dem Magazin „Der Spiegel“ https://www.cducsu.de/presse/texte-und-interviews/mehr-polizei-und-haertere-konsequenzen-fuer-kriminelle-auslaender  aberbetont, dass „keine Regierung und auch erst recht keine Partei“ eine „verbindliche Obergrenze für Flüchtlinge festlegen“ könne. 

Ständig aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.cducsu.deund auf der Sonderseite der Bundesregierung www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluechtlings-Asylpolitik/_node.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Team Bürgerkommunikation

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1 · 11011 Berlin
www.cducsu.de

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Antwort der CSU vom 05.02.16

 

Sehr geehrter Herr Wolf,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie sich zur aktuellen Flüchtlingssituation äußern.

 

Die CSU steht für eine Asylpolitik mit Augenmaß. Von Anfang an haben wir uns dafür eingesetzt, Fluchtursachen zu bekämpfen, die EU-Außengrenzen zu sichern, das gemeinsame Europäische Asylsystem zu stärken, das Asylverfahren zu beschleunigen und Ausreisepflichtige konsequent abzuschieben. Wir wollen jeden, der zu uns kommt, menschenwürdig unterbringen und versorgen. Wir können dies aber nicht für alle tun, die noch zu uns kommen wollen.

 

Viele unserer Forderungen konnten wir bereits in der Großen Koalition durchsetzen: Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, die Einstufung der Länder des Balkans als sichere Herkunftsstaaten, der Vorrang von Sach- vor Geldleistungen sowie die Einrichtung von Asyl- und Rückführungszentren für Menschen ohne Bleibeperspektive. All diese Maßnahmen hätte es ohne die CSU so nicht gegeben.

 

Das kann aber nur ein Zwischenschritt sein. Wir müssen endlich die Zuwanderung wirksam begrenzen, denn kein Land der Welt, auch Deutschland nicht, kann einen unbegrenzten Zuzug auf Dauer verkraften.  Ein von der bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt, dass der Bund in der Verantwortung steht, für wirksame Einreise- und Grenzkontrollen zu sorgen. Das fordern wir ein und das muss auch geschehen.

 

Wir kümmern uns aber auch um die Menschen, die in unserem Land bleiben. Bayern ist das Land der gelingenden Integration. Das soll auch so bleiben. Der Grundsatz „Fordern und Fördern“ steht im Mittelpunkt eines bayerischen Integrationsgesetzes, das wir auf den Weg bringen werden. Wir bieten integrationsbereiten Zuwanderern die Chance auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Aber unsere Werteordnung und unsere Leitkultur sind nicht verhandelbar. Das heißt: In Fällen von eklatantem Missbrauch des Gastrechts kann nur ein sofortiges Ende des Aufenthalts in Deutschland die Folge sein. Wer die Regeln unseres Zusammenlebens nicht akzeptiert, hat keinen Platz in unserer Gesellschaft.

 

Unsere aktuellen Forderungen und Positionen finden Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.csu.de/aktuell/meldungen/

 

 

Die CSU wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass geltendes Recht angewandt und Schaden von unserem Land abgewandt wird. Für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen danke ich Ihnen nochmals herzlich und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Sebastian Franz

Service Büro

 

CHRISTLICH-SOZIALE UNION

DIGITALE KOMMUNIKATION
 

CSU-Landesleitung

Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
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Telefon 089/1243-350
Telefax 089/1243-4350
 
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Integration nach Art der CSU? - Gott sei Dank nicht überall. Aber die Partei-Stimmung "von oben" zeigt vor Ort leider weniger empathische und mitunter enthemmende Wirkungen gegenüber denen, die  bei uns Schutz suchen - so meine Interpretation.

Quelle:
http://www.domradio.de/themen/bist%C3%BCmer/2016-03-07/priester-verlaesst-bayerische-pfarrei

und dort aus: Süddeutsche Zeitung,  Internetseite sueddeutsche.de

 

Priester verlässt bayerische Pfarrei

Morddrohungen und Beleidigungen

Der aus dem Kongo stammende katholische Pfarrer der bayerischen Gemeinde Zorneding, Olivier Ndjimbi-Tshiende, hat genug. Nach mehreren Morddrohungen gegen ihn zieht er nun die Konsequenzen und tritt Ende März zurück.

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung auf ihrer Internetseite sueddeutsche.de. Zugleich sei er Nachstellungen ausgesetzt gewesen. Der Geistliche selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Hintergrund sind Auseinandersetzungen des Seelsorgers und seiner Gemeinde mit der örtlichen CSU. Dabei geht es unter anderem um die Flüchtlingspolitik. Außerdem kam es zu rassistischen Äußerungen von Ortspolitikern. Diese führten Ende vergangenen Jahres zu Rücktritten, nachdem sich auch die oberbayerische CSU-Bezirkschefin Ilse Aigner eingeschaltet hatte.

Erzdiözese München und Freising hat Rücktrittsgesuch angenommen

In dem Beitrag auf sueddeutsche.de heißt es, die Erzdiözese München und Freising habe das Rücktrittsgesuch von Ndjimbi-Tshiende Anfang vergangener Woche angenommen. Die Pfarrgemeinde sei in den Sonntagsgottesdiensten von ihm über seine Entscheidung informiert worden, die Gremien bereits zuvor.

Nach der Affäre um rassistische Äußerungen war Anfang November der oberbayerische CSU-Lokalpolitiker Johann Haindl mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Mit ihm legte die CSU-Ortsvorsitzende Sylvia Boher ihr Amt nieder. Sie hatte mit einem Beitrag im Parteiblatt "Zornedinger Report" einen Skandal ausgelöst, in dem sie gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundespräsident Joachim Gauck polemisierte.

Äußerungen eines Lokalpolitikers gegen Ndjimbi-Tshiende

Zugespitzt hatte sich die Situation um Haindl, als er in der Ebersberger Lokalausgabe des "Münchner Merkur" mit den Worten zitiert wurde: "Der (Pfarrer von Zorneding) muss aufpassen, dass ihm der Brem (Altpfarrer von Zorneding) nicht mit dem nackerten Arsch in Gesicht springt, unserem Neger." Daraufhin meldete sich das Münchner Erzbischöfliche Ordinariat und verurteilte die Bemerkung, sollte sie korrekt zitiert worden sein, "auf das Schärfste". Haindl soll sich mittlerweile entschuldigt haben.

Hymne an Angela Merkel

In einem offenen Brief attestierte der Pfarrgemeinderat dem Vorstand der Zornedinger CSU eine "braune Gedankenwelt". Weil sich die Pfarrei davon distanziere, solle die Partei aus dem Logo ihres Organs "ZornedingReport" die Kirchtürme entfernen. Die Ortsvorsitzende hatte in dem Parteiblatt zuvor unter anderem geschrieben, Bayern werde von Flüchtlingen "überrannt" und erlebe "eine Invasion". Der CSU-Geschäftsführer und die Vorsitzende des örtlichen Flüchtlings-Helferkreises traten daraufhin aus der Partei aus. Ndjimi-Tshiende erklärte öffentlich sein Bedauern über die Äußerungen der Lokalpolitikerin.

Seinerseits publizierte der Geistliche eine "Hymne" an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Darin lobte er die Regierungschefin für ihre "gerechte, humane und gütige" Machtausübung. Die Kanzlerin wisse, "dass keine Grenzen zum Helfen gezogen werden dürfen, sondern dass diese sich selbst zeigen" und "dass den deutschen Flüchtlingen keine Grenzen auf der ganzen Erde damals gesetzt wurden, als sie auf der ganzen Erde zerstreut wurden". Merkel sei "eine würdige Pfarrerstochter, ein guter Mensch und eine gute Politikerin, wie es sie in der ganzen Welt geben sollte".

Der 66-jährige Geistliche leitet seit 2012 die Pfarrei von Zorneding bei München. Er empfing 1979 die Priesterweihe und ist ein in Deutschland habilitierter Philosoph. Seit 2009 gehört er dem Münchner Diözesanklerus an und ist inzwischen auch deutscher Staatsbürger.

 
 
(KNA)

Durch einen "Bug" hat das System alle Inhalte, die hier im zentralen Block stehen sollten und bisher dort standen in den Foooter verschoben. Und der Editor lässt es nicht zu, diesen Fehler zu beheben.

 

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